Spezialität aus der Lausitz

Kristall Menü GmbH

Produktion & Vertrieb von Tiefkühlkost

Gewerbestraße 1   Tel.: (03 59 30) 5 88-0
02692 Gnaschwitz   info@kristall-menue.de
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Hähnchen-Reispfanne
Liefer- und Leistungsbedingungen, AGB

Liefer- und Leistungsbedingungen:

Alle von uns vorgestellten Produkte gehören zum Kernsortiment unseres Unternehmens.

Kundenspezifisch sind wir kurzfristig auf Anfrage in der Lage, verschiedene und diverse Pilzmischungen und Pfannengerichte in veränderlichen Zusammensetzungen oder Abpackungen nach Ihren Wünschen anzufertigen.

Nennen Sie uns Ihre Vorstellungen - wir helfen gern und jederzeit!

   
Mindestabnahme:

1 Palette sortiert

= 8 Lagen á 12 Karton mit 5 x 1,0 kg
= 7 Lagen á 9 Karton mit 4 x 2,5 kg

Selbstabholung:

minus 0,13 € / kg

Anlieferung: innerhalb 5 Werktagen nach Auftragserteilung
(frei vor die Rampe)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeingültigkeit:
Die Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Verzicht auf die Geltendmachung abweichender eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen als allein bindend an.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer bei Bestellung oder sonstwie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legt und wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

2. Zustandekommen des Vertrages:
Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers, mit Rechnungserteilung oder Warenauslieferung angenommen.

3. Lieferung:
Die Lieferungen erfolgen frachtfrei (mindestens 1 Palette sortiert) zur Bestimmungsstation des Käufers auf dem Weg unserer Wahl. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Verkäufer schriftlich die Gewähr für deren Einhaltung übernimmt. Bei Verzug des Verkäufers kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Lieferverpflichtung entfällt, soweit eine Lieferung wegen höherer Gewalt oder anderer vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände vorübergehend oder dauernd nicht möglich ist.

4. Preise:
Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tag der Auftragserteilung lt. Preisliste gültigen Preisen und Sonderpreisen.

5. Zahlung:
Bei Banklastschrift sofort 2% Skonto; bei Zahlungseingang innerhalb 7 Tagen nach Belegdatum der Rechnung 1% Skonto oder innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung ist der Verkäufer ohne Mahnung oder weitere Ankündigung berechtigt, für die Überziehungstage Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Wechsel werden nicht in Zahlung genommen. Schecks gelten erst nach Gutschrift als Zahlung.

6. Mängelrügen:
Mängel sind unverzüglich geltend zu machen. Bei berechtigten Reklamationen kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen.

7. Fehlmengen:
Bei Empfang der Ware ist diese sofort auf Mengendifferenzen zu prüfen. Etwaige Mindermengen sind auf der Empfangsquittung zu vermerken, andernfalls gilt die Ware als vollständig geliefert.

8. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller - auch künftiger - Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, Eigentum des Verkäufers. Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers (z.B. Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Schecks) ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzugeben. Die Kosten der Rücknahme trägt der Käufer.

9. Erfüllungsort:
Für Lieferung : der jeweilige Verladeort
Für Zahlung: Bautzen

10. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Bautzen.

11. Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

. / 28.08.2003

Wir produzieren und vertreiben alle Arten von tiefgekühlten Pilzen und Pilzgerichten.
Dazu gehören Waldpilze, Zuchtpilze, Waldpilzmischungen, Feine Pilzmischungen.
Und auch Fertiggerichte, Halbfertiggerichte, vegetarische Gerichte, wie z. B. Nudelpfanne, Reispfanne, Pfannengerichte, Truthahn-Pfanne, Jägerpfanne, Lausitzer Lachspfanne, Gemüse-Spätzle-Pfanne, Pilzschnitzel.