Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeingültigkeit:
Die Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Mit Auftragserteilung
erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
Verzicht auf die Geltendmachung abweichender eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen
als allein bindend an.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer
bei Bestellung oder sonstwie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrunde legt und wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2. Zustandekommen des Vertrages:
Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers,
mit Rechnungserteilung oder Warenauslieferung angenommen.
3. Lieferung:
Die Lieferungen erfolgen frachtfrei (mindestens 1 Palette sortiert) zur Bestimmungsstation
des Käufers auf dem Weg unserer Wahl. Liefertermine sind nur verbindlich,
wenn der Verkäufer schriftlich die Gewähr für deren Einhaltung übernimmt.
Bei Verzug des Verkäufers kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht, es sei denn, die Verzögerung
beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Lieferverpflichtung
entfällt, soweit eine Lieferung wegen höherer Gewalt oder anderer
vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände vorübergehend
oder dauernd nicht möglich ist.
4. Preise:
Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tag der Auftragserteilung lt. Preisliste
gültigen Preisen und Sonderpreisen.
5. Zahlung:
Bei Banklastschrift sofort 2% Skonto; bei Zahlungseingang innerhalb 7 Tagen
nach Belegdatum der Rechnung 1% Skonto oder innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung ist der Verkäufer ohne
Mahnung oder weitere Ankündigung berechtigt, für die Überziehungstage
Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank in Rechnung zu stellen. Wechsel werden nicht in Zahlung genommen.
Schecks gelten erst nach Gutschrift als Zahlung.
6. Mängelrügen:
Mängel sind unverzüglich geltend zu machen. Bei berechtigten Reklamationen
kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen.
7. Fehlmengen:
Bei Empfang der Ware ist diese sofort auf Mengendifferenzen zu prüfen.
Etwaige Mindermengen sind auf der Empfangsquittung zu vermerken, andernfalls
gilt die Ware als vollständig geliefert.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller - auch künftiger
- Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, Eigentum des Verkäufers.
Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers (z.B.
Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Schecks) ist der Käufer
auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzugeben.
Die Kosten der Rücknahme trägt der Käufer.
9. Erfüllungsort:
Für Lieferung : der jeweilige Verladeort
Für Zahlung: Bautzen
10. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Bautzen.
11. Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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